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   LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84   

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LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84 (https://dejure.org/1984,3082)
LG Aurich, Entscheidung vom 16.03.1984 - 6 O 58/84 (https://dejure.org/1984,3082)
LG Aurich, Entscheidung vom 16. März 1984 - 6 O 58/84 (https://dejure.org/1984,3082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 792
  • VersR 1986, 558
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

    Die Strafmilderung kann auch dann versagt werden, wenn der Täter die enthemmende Wirkung des Alkohols kannte, ihm dennoch in unvernünftigem Ausmaß zusprach und, wie er wußte oder wissen mußte, die Gefahr bestand, er werde unter dem Einfluß des Alkohols sich zu strafbaren Handlungen hinreißen lassen (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m. w. Nachw.).

    Wenn er in einer derart gefahrträchtigen Lage Mittel zu sich nahm, die seine Hemmungsfähigkeit herabsetzten, ist es mit dem in § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB verankerten Schuldgrundsatz vereinbar, zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen, daß er sich mit einer gewissen Leichtfertigkeit in die Tatsituation brachte (vgl. BGH NJW 1986, 793, 794) [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84].

  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

    Ob von der Milderungsmöglichkeit nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht wird, ist unter Abwägung aller schuldrelevanten Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen vom Tatrichter zu entscheiden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 21).
  • OLG Hamm, 10.08.2001 - 3 W 18/01

    Prozeßkostenhilfe im Arzthaftungsrecht

    Diese Auffassung wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geteilt (OLG Düsseldorf NJW 1989, 2955 = VersR 1989, 645; OLG Oldenburg MedR 1988, 274; OLG Celle, Beschluß vom 05.05.1986 AHRS 7400/3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114 Rdn. 126; Münchener Kommentar/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdn. 123; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdn. 31; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 114 Rdn. 8; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 114 Rdn. 33; Deutsch, Medizinrecht, 4. Aufl. Rdn. 340; Laufs/Uhlenbrock, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. § 114 Rdn. 8; a.A. Landgericht Dortmund, JZ 1988, 255 mit ablehnender Anmerkung Giesen; LG Aurich NJW 1986, 792 mit ablehnender Anmerkung Matthies).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

    Hat der Täter unter Alkoholeinwirkung gehandelt, so kann eine Milderung des Strafrahmens versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (st. Rspr., vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] sowie NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der

    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Doch hängt die Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, von einer Gesamtwertung aller Umstände ab, die unter dem Aspekt der Schuld (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) dem konkreten Fall sein Gepräge geben (BGH NJW 1986, 793 f. [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]).
  • BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91

    Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte

    Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der

    Sie hat alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 16, 360, 362; BGH NStZ 1984, 507; NJW 1985, 870; 1986, 793) [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84].
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1989 - 8 W 84/88
    »Der Senat vermag sich der [gegenteiligen] Rechtsauffassung, die dem (angefochtenen) Beschluß zugrunde liegt und die auch von anderen LGen vertreten wird (vgl. LG Aurich, NJW 1986, 792 mit Anmerkung von Matthies; LG Dortmund, JZ 1988, 255 [hier: IV (409) 243 a]), nicht anzuschließen.
  • LG Dortmund, 03.02.1987 - 17 O 23/86

    Zur Inanspruchnahme einer ärztlichen Schlichtungsstelle als Voraussetzung für die

    »Mit dieser Entscheidung schließt sich die Kammer einem in NJW 1986, 792 veröffentlichten Beschluß des LG Aurich an, ohne die kritische Stellungnahme von Matthies (aaO.) zu übersehen.
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